Steuerberater Schulze & Sigmund

Steuerberater

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss stellt das Ergebnis eines Jahres dar und ist für Ihr Unternehmen von besonderer Bedeutung. In der Bilanz wird die Mittelverwendung und Mittelherkunft dargestellt und in der Gewinn- und Verlustrechnung der Gewinn oder Verlust für eine bestimmte Periode ermittelt. Der Jahresabschluss bildet nach gegebenenfalls erforderlichen, steuerlichen Anpassungen die Grundlage für die Besteuerung Ihres Unternehmens und dient Banken und Behörden als Informationsquelle und Indikator für die Ermittlung Ihrer Bonität.

Die jährliche Erstellung eines Jahresabschlusses ist für Unternehmen grundsätzlich verpflichtend. Alternativ kann für bestimmte Unternehmen eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung erstellt werden.

Wir übernehmen für Sie die Erstellung des Jahresabschlusses oder der Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung, basierend auf den Zahlen der Buchhaltung, den erteilten Auskünften und den erhaltenen Unterlagen. 

Selbstverständlich verfügen wir über die für die Erstellung des Jahresabschlusses erforderlichen detaillierten Kenntnisse des Handels- und Steuerrechts, die durch unsere langjährige Tätigkeit sowie durch kontinuierliche Weiterbildungsmaßnahmen gewährleistet sind.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses oder der Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung kommt die aktuellste Version der DATEV-Software zum Einsatz.